Aufhebung der 17. BayIfSMV

 

Zum 1. März 2023 hat der Freistaat Bayern die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfMSV) aufgehoben. Damit bestehen für Euren Sportbetrieb endgültig keine Einschränkungen mehr. Dennoch achtet bitte auch weiterhin zum Schutz Eurer Mitglieder auf die Einhaltung der bewährten Hygienestandards. 

 

Bitte gesund bleiben!